Wattwiler Kanti-Leck: Einiges bleibt wohl für immer offen

veröffentlicht am Freitag, 13.11.2015

Toggenburger Tagblatt


Wattwiler Kanti-Leck: Einiges bleibt wohl für immer offen

ST.GALLEN. Im April 2014 war der "Ostschweiz am Sonntag" ein vertrauliches Papier der St.Galler Regierung zugespielt worden. Darin ging es um einen Beschluss zur Kantonsschule Wattwil. Wegen der Indiskretion wurden gleich mehrere Untersuchungen eingeleitet. Nun, eineinhalb Jahre später, liegen die Resultate vor - diese seien zum Teil jedoch "unbefriedigend".

Die "Ostschweiz am Sonntag" hatte Ende April 2014 sowohl aus einem vorbereiteten Regierungsbeschluss als auch aus einer E-Mail von Volkswirtschaftsdirektor Benedikt Würth (CVP) zitiert. Darin ging es um die Frage, ob die Kantonsschule in Wattwil ausgebaut oder ein Neubau in Uznach realisiert werden soll. Weitergegeben hatte die Papiere der Nesslauer Gemeindepräsident Kilian Looser nach einer Landsitzung der St.Galler Regierung in der Toggenburger Gemeinde.

1000 Franken Zahlung für Looser
Kilian Looser wurde im August des vergangenen Jahres wegen Amtsgeheimnisverletzung gebüsst. Um den gesamten Ablauf abzuklären, hatte die Regierung schon im Frühjahr sowohl eine Administrativuntersuchung gegen Mitarbeitende der Staatsverwaltung als auch eine Disziplinaruntersuchung gegen den Nesslauer Gemeindepräsidenten veranlasst. Wie es in einer Mitteilung vom Freitagmorgen heisst, hat die St.Galler Regierung diese Untersuchungen am 3. November abgeschlossen. Die Administrativuntersuchung gegenüber Mitarbeitenden der Staatsverwaltung habe keine konkreten Anhaltspunkte für eine Verletzung von Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ergeben. Im Disziplinarverfahren gegen Kilian Looser ist die Regierung dem Antrag der Disziplinarkommission gefolgt und hat gegenüber dem Gemeindepräsidenten nach der Gewährung des rechtlichen Gehörs einen disziplinarrechtlichen Verweis ausgesprochen und ihn zu einer Zahlung von 1000 Franken verpflichtet.

Amtspflichten verletzt
Zusammenfassend, heisst es im Communiqué weiter, sei die Regierung zu der Auffassung gelangt, dass der Gemeindepräsident Dienst- und Amtspflichten als Gemeindepräsident verletzt habe. "Namentlich muss von einem Gemeindepräsidenten im Rahmen seiner Treuepflicht erwartet werden, dass er in seinen Besitz gelangte Sitzungsunterlagen der Regierung umgehend an die Regierung oder die Staatskanzlei retourniert, anstatt sie an sich zu nehmen, in kopierter Form weiterzugeben und anschliessend zu vernichten."

Keine Verletzungen seitens Regierung
Diese beiden Verfahren bezogen allerdings die Regierung selbst nicht ein. Die Rechtspflegekommission des Kantonsrats holte dies dann in der Septembersession 2014 nach. Sie eröffnete eine Administrativuntersuchung gegen die Regierung. Gegenstand der Untersuchung waren mögliche Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Weitergabe von allenfalls dem Amtsgeheimnis unterliegenden Informationen. Auch diese ist nun abgeschlossen. Wie es in der Mitteilung heisst, hätten sich keine Hinweise auf Pflichtverletzungen ergeben.

Wege nicht nachvollziehbar
Unbefriedigend sei jedoch, dass nicht der ganze Sachverhalt restlos habe geklärt werden können, heisst es weiter. Voraussichtlich werde man diesen auch nie restlos klären können. Insbesondere liessen sich die Herkunft und der Weg der beiden Dokumente, aus denen Informationen via den Gemeindepräsidenten von Nesslau und die Journalistin des "St.Galler Tagblatts" an die Öffentlichkeit gelangt waren, nicht vollständig nachvollziehen. (jmw)

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